Olympus E-500 EVOLT E-500 Erweiterte Anleitung (Deutsch) - Page 173
Der Computer kann die Kamera nicht einwandfrei identifizieren.
UPC - 050332299405
View all Olympus E-500 manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 173 highlights
Falls Sie Fragen haben Mögliche Ursache Abhilfemaßnahme Siehe Seite Der linke obere Bildbereich erscheint zu hell. Beim Fotografieren mit langen Verschlusszeiten kann es infolge einer Erwärmung des CCD-Treiberschaltkreises zu erhöhtem Bildrauschen kommen. Vor dem Fotografieren für [RAUSCHMIND.] den Einstellstatus [EIN] wählen. S. 95 Gespeicherte Bilder können nicht auf dem LCD-Monitor wiedergegeben werden. Die Karte enthält keine Bilddaten. Auf dem LCD-Monitor erscheint die Meldung - „KEINE BILDER". Einige Aufnahme herstellen. Es liegt ein Kartenfehler vor. Beziehen Sie sich auf die Fehlermeldungen. S. 168 Von der an einem Fernsehgerät angeschlossen Kamera ist keine Wiedergabe möglich. Das Videokabel ist nicht Das Kabel entsprechend den Anweisungen einwandfrei angeschlossen. korrekt anschließen. S. 108 Das von der Kamera abgegebene Bildsignal ist ungeeignet. Wählen Sie das für das verwendete Fernsehgerät geeignete Farbsystem (PAL oder NTSC). S. 135 Das Fernsehgerät ist nicht Wählen Sie am Fernsehgerät den - auf Videoeingang geschaltet. Videoeingangskanal. Das LCD-Monitorbild ist schlecht erkennbar. Ungeeignete LCDMonitorhelligkeit. Die LCD-Monitorhelligkeit per Menüeinstellung korrigieren. S. 133 Der LCD-Monitor ist direkter Den LCD-Monitor mit der Hand etc. - Sonneneinstrahlung abschatten. ausgesetzt. Der Computer kann die Kamera nicht einwandfrei identifizieren. Die Kamera ist ausgeschaltet. Die Kamera mit dem Ein-/Ausschalter - einschalten (ON). Der USB-Treiber ist nicht einwandfrei installiert. Installieren Sie OLYMPUS Master. S. 155 An der Kamera gilt der Einstellstatus [STEUERUNG]. Geben Sie für [USB MODUS] den Einstellstatus [AUTO] oder [SPEICHER] ein. Wird [AUTO] gewählt, öffnet sich das USBWahlmenü jedesmal dann, wenn das USBKabel an die Kamera angeschlossen wird. S. 134 Anhang 11 173