Metabo KHEV 11-52 BL Operating Instructions - Page 8
Technische Daten
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de DEUTSCH Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß Europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektround Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden. Beim Arbeiten kann der Geräuschpegel 80 dB(A) überschreiten. Gehörschutz tragen! 13. Technische Daten Erläuterungen zu den Angaben auf Seite 3. Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts vorbehalten. PnDP0121 = Nennaufnahmeleistung = Abgabeleistung = Leerlaufdrehzahl = max. Bohrdurchmesser in Beton mit Hammerbohrern D2 = max. Bohrdurchmesser in Beton mit Hammerbohrkronen sWmax = maximale Schlagzahl = Einzelschlagenergie C = Anzahl der Meißelpositionen m = Gewicht ohne Netzkabel Messwerte ermittelt gemäß EN 60745. Maschine der Schutzklasse II ~ Wechselstrom Die angegebenen technischen Daten sind toleranzbehaftet (entsprechend den jeweils gültigen Standards). Emissionswerte Diese Werte ermöglichen die Abschätzung der Emissionen des Elektrowerkzeugs und den Vergleich verschiedener Elektrowerkzeuge. Je nach Einsatzbedingung, Zustand des Elektrowerkzeuges oder der Einsatzwerkzeuge kann die tatsächliche Belastung höher oder geringer ausfallen. Berücksichtigen Sie zur Abschätzung Arbeitspausen und Phasen geringerer Belastung. Legen Sie aufgrund entsprechend angepasster Schätzwerte Schutzmaßnahmen für den Anwender fest, z.B. organisatorische Maßnahmen. Schwingungsgesamtwert (Vektorsumme dreier Richtungen) ermittelt entsprechend EN 60745: ah, HD = Schwingungsemissionswert (Hammerbohren in Beton) aKhh,,HCDhe/Cqh=eqS=chUwninsigcuhnegrhseeimt (isSscihownsinwgeurnt g(M) eißeln) Typische A-bewertete Schallpegel: LKLLpWppAAAA(,MK) W===A=SSg2e0ccUm0hhn0aaes/llsill1cldes4hreiu/seEnctruGehknrpeagSeitmsgc(pSehOelacghlhledralrdllupeceskgpAeenl)gweelngdeemrsäß LWA(M) = gemessener Schallleistungspegel gemäß 2000/14/EG LWA(G) = garantierter Schallleistungspegel gemäß 2000/14/EG 8